- Spanische Unternehmen sind verpflichtet, Jahresabschlüsse beim Handelsregister einzureichen.
- Spanische Unternehmen sind verpflichtet, eine jährliche Hauptversammlung abzuhalten und genaue Aufzeichnungen über ihre Versammlungen und Beschlüsse zu führen.
- Spanische Unternehmen sind verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter zu ernennen und einen eingetragenen Firmensitz in Spanien zu unterhalten.
Bitte beachten Sie, dass sich Vorschriften und Gesetze ändern können. Für die aktuellsten Informationen sollten Sie sich an einen professionellen Dienstleister oder das Handelsregister wenden.