Spanien Firmengründung
Gründen Sie ein Unternehmen in Spanien

Einrichten einer Firma in Spanien

Spanien ist aufgrund seiner strategischen Lage, seiner qualifizierten Arbeitskräfte und seines unternehmensfreundlichen Umfelds ein beliebtes Ziel für ausländische Investoren, die ein Unternehmen gründen möchten. Die Gründung eines Unternehmens in Spanien kann jedoch ein komplexer Prozess mit spezifischen Anforderungen und Verfahren sein, die befolgt werden müssen.

Die häufigste Unternehmensform in Spanien ist die Sociedad Limitada (SL), auch bekannt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Gesellschaftsform erfordert mindestens zwei Gesellschafter und ein Mindeststammkapital von 3.000 €. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur in Höhe ihrer Einlage.

Eine weitere beliebte Gesellschaftsform in Spanien ist die Sociedad Anónima (SA), auch als Aktiengesellschaft bekannt. Diese Gesellschaftsform erfordert mindestens fünf Gesellschafter und ein Mindeststammkapital von 60.000 €. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft.

Um ein Unternehmen in Spanien zu gründen, müssen mehrere Schritte unternommen werden. Diese schließen ein:

  1. Auswahl eines Firmennamens: Der Firmenname muss eindeutig sein und darf nicht von einem anderen Unternehmen verwendet werden.
  2. Erstellung der Satzung: Dieses Dokument legt den Zweck, das Grundkapital und die Führungsstruktur der Gesellschaft fest.
  3. Eröffnung eines Bankkontos: Für die Einzahlung des Stammkapitals ist ein Bankkonto erforderlich.
  4. Eintragung des Unternehmens: Das Unternehmen muss im spanischen Handelsregister eingetragen werden.
  5. Erhalt einer Steueridentifikationsnummer (NIE): Diese ist für alle Geschäftsführer und Gesellschafter erforderlich.
  6. Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Diese ist erforderlich, wenn das Unternehmen Geschäfte in Spanien tätigen wird.
  7. Anmeldung zur Sozialversicherung: Alle Mitarbeiter des Unternehmens müssen zur Sozialversicherung angemeldet werden.
  8. Einholung der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen: Abhängig von der Art des Geschäfts können bestimmte Lizenzen und Genehmigungen erforderlich sein.

Sobald das Unternehmen gegründet wurde, unterliegt es der spanischen Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer und anderen Steuern. Es ist wichtig, die Hilfe eines professionellen Beraters oder Anwalts zu haben, um den Prozess der Unternehmensgründung zu unterstützen und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Spanien ein beliebtes Ziel für ausländische Investoren ist, die ein Unternehmen gründen möchten. Die Gründung eines Unternehmens in Spanien kann jedoch ein komplexer Prozess mit spezifischen Anforderungen und Verfahren sein, die befolgt werden müssen.

Spanien bietet eine Vielzahl von Unternehmensstrukturen, die für unterschiedliche Arten von Unternehmen und Investitionstätigkeiten geeignet sind. Diese schließen ein:

  1. Sociedad de responsabilidad limitada (SRL) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC): Dies ist die häufigste Gesellschaftsform in Spanien und bietet ihren Aktionären einen beschränkten Haftungsschutz. Eine SRL muss mindestens einen Anteilseigner und einen Direktor haben und über ein Mindeststammkapital von 3.000 € verfügen.
  2. Sociedad Anónima (SA) oder Joint Stock Company (JSC): Dies ist eine Gesellschaftsart, die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnelt, aber Aktien der Öffentlichkeit anbieten kann und mindestens fünf Aktionäre und zwei Direktoren haben muss.
  3. Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) oder Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Dies ist eine neue Gesellschaftsform, die 2011 gegründet wurde und darauf abzielt, es Unternehmern einfacher und billiger zu machen, ein Unternehmen zu gründen. Sie hat ein Mindeststammkapital von 1 € und kann von einer Person gegründet werden.
  4. Sociedad de Capital Riesgo (SCR) oder Venture Capital Company: Dies ist eine Art von Unternehmen, das sich auf Investitionen in Startups und kleine Unternehmen konzentriert.
  5. Sociedad Cooperativa (Genossenschaft): Dies ist eine Art von Unternehmen, das sich im Besitz und unter der Kontrolle seiner Mitglieder befindet und häufig für landwirtschaftliche und Verbrauchergenossenschaften verwendet wird.
  6. Zweigniederlassung: Ausländische Unternehmen können auch eine Zweigniederlassung in Spanien gründen, die eine Erweiterung der Muttergesellschaft darstellt und rechtlich und finanziell getrennt ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Art von Unternehmen ihre eigenen rechtlichen und finanziellen Anforderungen hat, und es wird empfohlen, die Unterstützung eines Anwalts oder Buchhalters vor Ort in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die gewählte Struktur für Ihr Unternehmen geeignet ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

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Jeder hat Fragen zur Gründung eines Unternehmens oder einer LLC. Du bist nicht der einzige. Aus diesem Grund haben wir diese FAQ-Seite zusammengestellt, um die wichtigsten Probleme zu lösen.

Im Folgenden finden Sie die Fragen, die wir am häufigsten hören, und lesen Sie die Antworten, die Sie wissen müssen. Wenn Sie Ihre Frage unten nicht sehen, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.


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